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Straßenverkehrsrecht
Bei der Abwicklung von KFZ-Unfällen ist mehr gefragt, als nur die Weiterleitung von Schadengutachten und Werkstattrechnungen an die unfallgegnerische Versicherung. Die Geltendmachung der Vielzahl von begleitenden Schadenpositionen sollte nicht vergessen werden. Wenn Personenschäden hinzukommen, sind vor allem angemessene Schmerzensgelder, Behandlungskosten, ggf. ein Haushaltsführungsschaden und weitere Positionen zu beziffern und zu verhandeln Darüber hinaus versuchen die Versicherer oft mit unterschiedlichsten Begründungen die verschiedenen Schadenpositionen zu kürzen. Hier sollte ein Verkehrsspezialist eingeschaltet werden, der sich in Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und langjährigen Erfahrung durchzusetzen weiß. Die anfallenden Anwaltskosten hat in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung als Schadensposition zu übernehmen